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Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Einstellung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben Neubau Hochwasserrückhaltebecken Schöna

Thallwitz, den 19. 11. 2024

Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen

über die Einstellung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens

für das Vorhaben

Neubau Hochwasserrückhaltebecken Schöna
Gz.: C46_L-0522/327

Vom 30. Oktober 2024

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen hat ihren Antrag vom 4. September 2013 auf Feststellung des Plans für das oben bezeichnete Vorhaben mit Schreiben vom 11. Oktober 2024 zurückgenommen.

Das bei der Landesdirektion Sachsen geführte wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren ist beendet.

Gemäß § 74 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 69 Absatz 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ersetzt diese öffentliche Bekanntmachung die individuellen Benachrichtigungen der am Verfahren Beteiligten.

Diese Bekanntmachung ist auch unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz einsehbar.

Chemnitz, den 6. November 2024

 

Landesdirektion Sachsen

Svarovsky

Abteilungsleiter Umweltschutz