Bekanntmachung der Gemeinde Thallwitz

über die öffentliche Auslegung

des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„Betriebsgelände Lanzarzt, Böhlitzer Straße 6“

Gemeinde Thallwitz, OT Röcknitz

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Thallwitz hat in seiner Sitzung am 26.10.2017 mit Beschluss-Nr. 67/2017 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Betriebsgelände Lanzarzt, Böhlitzer Straße 6“ in der Fassung vom 26.10.2017 samt Begründung sowie den Entwurf des Umweltberichts/der Umweltprüfung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

  • Landratsamt Landkreis Leipzig

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

 

Potenzielle natürliche Vegetation

Daten zur potenziellen natürlichen Vegetation wurden den interaktiven Kartendiensten mit Landessteckbriefen des BfN (2017), der interaktiven Karte zur potenziellen natürlichen Vegetation (pnV) in Sachsen 1:300.000 des LfULG (2017) und dem Landschaftsrahmenplan der Region Westsachsen (Regionaler Planungsverband Westsachsen, 2007) entnommen.

 

Biotope, Flora, Fauna

Informationen zu Biotopen, Flora und Fauna wurden bei einer Vor-Ort-Begehung durch das Büro Knoblich gewonnen sowie den Verbreitungskarten der Arten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN, 2017), der zentralen Artdatenbank des LfULG (2017) und dem Landschaftsrahmenplan der Region Westsachsen (Regionaler Planungsverband Westsachsen, 2007) entnommen.

 

Boden

Informationen zum Boden wurden aus der Digitalen Bodenkarte 1:50.000 (BK50), Stand: 2007 (LfULG), aus der Bodenübersichtkarte 1:400.000 (BÜK 400), Stand: 2007 (LfULG), aus der geologischen Übersichtskarte des Freistaates Sachsen 1:400.000, Stand: 2007 (LfULG) und dem Landschaftsrahmenplan der Region Westsachsen (Regionaler Planungsverband Westsachsen, 2007) entnommen.

 

Wasser

Die Informationen zum Wasser wurden aus den interaktiven Kartendiensten des LfULG (2017) und dem Landschaftsrahmenplan der Region Westsachsen (Regionaler Planungsverband Westsachsen, 2007) entnommen.

 

Klima/Luft

Die Informationen zum Klima/Luft wurden von den Seiten des Deutschen Wetterdienstes (DWD, 2017) und aus dem Landschaftsrahmenplan der Region Westsachsen (Regionaler Planungsverband Westsachsen, 2007) entnommen.

 

Landschaftsbild und Mensch

Informationen zum Landschaftsbild wurden bei einer Vor-Ort-Begehung durch das Büro Knoblich sowie aus dem Landschaftsrahmenplan der Region Westsachsen (Regionaler Planungsverband Westsachsen, 2007) entnommen.

 

Schutzobjekte

Daten zu Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und zu Naturparks wurden aus dem Raumplanungsinformationssystem (RAPIS 2017) und aus den interaktiven Kartendiensten des LfULG (2017) entnommen.

 

Kultur- und Sachgüter

Es werden keine Bau- sowie Kulturdenkmale oder bekannte Bodendenkmale vom Vorhaben selbst berührt.

 

Entgegen des Vorentwurfs kommt es zu folgenden Änderungen im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans:

 

Änderung

Die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans wird im Osten des Betriebshofs mit der dort bestehenden Einfriedung zusammengelegt. Dadurch kommt es zu einer Verkleinerung des Plangebietes um 39 m².

 

Begründung

Aus Gründen der Darstellung wurde die Geltungsbereichsgrenze im Vorentwurf in einem geringen Abstand zur Einfriedung im Osten des Betriebsgeländes festgesetzt. Dadurch ergaben sich allerdings widersprüchliche Werte für die Flächenangaben. Im Sinne der Vereinheitlichung wurden die Geltungsbereichsgrenze und die Einfriedung in der Planzeichnung zusammengelegt.

 

Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht/Umweltprüfung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 20.11.2017 bis 20.12.2017 in der Gemeindeverwaltung Thallwitz, Dorfplatz 5, Zimmer 03, 04808 Thallwitz öffentlich ausgelegt.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Betriebsgelände Lanzarzt, Böhlitzer Straße 6“ einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht und der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:

 

http://www.gemeinde-thallwitz.de/seite/256323/bauleitplanung.html

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

 

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60-0, Fax (0 34 23) 7 58 60-59, E-Mail zur Verfügung.

 

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der, für den o.g. Zeitraum geänderten, Dienstzeiten

 

Montag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr erfolgen.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen:

 

 

Thallwitz, den 10.11.2017

 

Thomas Pöge

Bürgermeister

 

Informationen zum Bauleitplan (Downloads):