Beantragung von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsraum nach § 29 StVO
Allgemeine Informationen
Die Unterlagen sind zur Genehmigung beim LRA LL Straßenverkehrsamt einzureichen.
Die Bearbeitung des Antrags kann nur erfolgen, wenn alle drei Formblätter ausgefüllt vorliegen.
Rechtsgrundlagen
Die Unterlagen sind zur Genehmigung beim LRA LL Straßenverkehrsamt einzureichen.
Die Bearbeitung des Antrags kann nur erfolgen, wenn alle drei Formblätter ausgefüllt vorliegen.
Notwendige Unterlagen
Die Unterlagen sind zur Genehmigung beim LRA LL Straßenverkehrsamt einzureichen.
Die Bearbeitung des Antrags kann nur erfolgen, wenn alle drei Formblätter ausgefüllt vorliegen.
Ansprechpartner
Ordnungsamt / Gewerbeamt / FF / Verkehrsrechtliche AnordnungenFrau Bettina Ferl
(03425) 999910
(03425) 9999119
Formulare
- Antrag auf Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum § 29 StVO
- Veranstaltererklärung zu § 29 StVO
- Versicherungsbestätigung zu § 29 StVO
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