Wo sind die Arbeitsorte der Zukunft im Landkreis Leipzig?
Pressemitteilung 20.03.2023
Wo sind die Arbeitsorte der Zukunft im Landkreis Leipzig?
Der Landkreis Leipzig stellt sich langfristig als zukunftsfähige und innovative Region auf. Zu diesem Zwecke werden mit Hilfe des Regionalbudgets, einer Förderung des Bundes und des Landes Sachsens, verschiedene Maßnahmen im Landkreis durchgeführt. Ein Baustein, um den Strukturwandel in der Region aktiv zu gestalten, ist der Aufbau eines Netzwerkes an wohnortnahen, flexibel nutzbaren Arbeitsplätzen, sogenannten Coworking Spaces. Diese sollen eine Alternative zur Arbeit im Home-Office und dem klassischen Büro darstellen. Das Bereitstellen gemeinschaftlich genutzter Räume ermöglicht nicht nur den kreativen Austausch und somit Innovation, sondern reduziert gleichzeitig die umfangreiche Pendelei im Landkreis.
Sehr aktiv gestaltet sich die Entwicklung von Coworking bereits in der LEADER-Region Leipziger Muldenland, mit Coworking Spaces in Borsdorf, Grimma und Wurzen. Das Angebot soll aber auf den gesamten Landkreis ausgeweitet werden.
Um herauszufinden, welche Gebiete sich für die Entwicklung von wohnortnahen Coworking Spaces eignen, führt die CoWorkland eG im Auftrag des Landkreises Leipzig derzeit eine Potenzialanalyse durch.
Ihre Meinung zum Thema Coworking in unserer Region ist uns daher wichtig! Dazu laden wir Sie zur aktuellen Umfrage unter https://umfragen.coworkland.de/873418?lang=de ein.
Jedes Feedback ist willkommen und wichtig, um einen realistischen Eindruck für das Potenzial neuer Arbeitsformen im Landkreis Leipzig zu erhalten.
Sie haben Hinweise, Rückfragen oder interessieren sich generell für das Thema Coworking? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der CoWorkland eG in der Region Leipzig.
Projektleitung Regionalbüro Region Leipzig
Kay Riehn Marvin Buhr
CoWorkLand eG CoWorkLand eG
+491717230388 +491608303874
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgt auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltes.
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