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Blauzungenkrankheit: Erster Fall im Landkreis Leipzig

Thallwitz, den 27. 08. 2024

 

 

 

 

Wiederkäuer sollen vor Gnitzen / Stechmücken geschützt werden

 

Bei einem Rind aus einer Tierhaltung im Landkreis Leipzig wurde eine Infektion mit dem Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen und somit amtlich am 23.08.2024 festgestellt. Zwei weitere Fälle sind im Vogtlandkreis aufgetreten. BTV-3 hat sich in den letzten Wochen rasant vom Westen her ausgebreitet. Sowohl Sachsen als auch die Bundesrepublik haben in den letzten Wochen ihren Status "frei" verloren.

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Gnitzen übertragene Viruskrankheit. Empfänglich sind Wiederkäuer, d. h. unter anderem Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden und Hirsche. Für Menschen stellt die Erkrankung keine Gefahr dar. Es ist keine Zoonose. 

Typische Symptome sind je nach Tierart hohes Fieber, Teilnahmslosigkeit (vermehrtes Liegen und Absonderung von der Herde), Inappetenz, Lippen- und Zungenödem, Entzündungen der Schleimhäute (Augenlider, Maul und Genitalien) bis hin zur Ablösung dieser, Milchrückgang und bei tragenden Tieren Verlust der Früchte. Bei schweren Verläufen können Tiere versterben. Die namensgebende Blauverfärbung der Zunge sieht man meist nur bei sehr schweren Verläufen. Schafe haben in der Regel eine wesentlich deutlichere Klinik als Rinder.

Tierhaltern empfänglicher Tierarten empfehlen wir dringend, ihre Tiere gegen Angriffe vor Vektoren (Gnitzen/Stechmücken) zu schützen. Eine Beratung, welche Mittel zugelassen und geeignet sind, bieten Ihnen Ihre bestandsbetreuenden Tierärzte.

Eine Impfung kann vor einem schweren klinischen Verlauf schützen. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt, Schafe und Rinder, die in nicht-BTV-3-freien Gebieten gehalten werden, unverzüglich zu impfen. Hierfür stehen zur Zeit gemäß der BTV-3-Impfgestattungsverordnung drei Impfstoffe zur Verfügung. Eine erfolgte BTV-Impfung ist dem Veterinäramt durch den Tierhalter innerhalb von sieben Tagen anzuzeigen. Auch hierzu kann Ihnen Ihr Tierarzt Auskunft geben.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tierhalter empfänglicher Tierarten haben ihre Bestände regelmäßig auf die entsprechenden Symptome zu kontrollieren. Klinische Verdachtsfälle müssen diagnostisch abgeklärt werden und das zuständige Veterinäramt ist umgehend zu informieren (Kontaktdaten siehe unten).

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sie auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts:  https://www.fli.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/aktuelle-informationen-zur-blauzungenkrankheit/

Sowie der StIKo Vet: https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/stellungnahme-zur-impfung-empfaenglicher-wiederkaeuer-gegen-btv-3/

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises. Sie erreichen uns per E-Mail über und telefonisch über 03433/241 2501. Am Wochenende ist der diensthabende Tierarzt des Landratsamtes über die Regionalleitstelle Leipzig zu erreichen.

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.

 

 

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