Ordnungsamt - Lagerfeuer
Wir weisen daraufhin, dass nur trockenes, naturbelassenes Holz bei einem Lagerfeuer verbrannt werden darf (keine Müllverbrennung!).
Des Weiteren bitten wir um Vermeidung von unnötigen Rauchentwicklungen und Belästigungen der Nachbarn. Bitte beachten Sie die brandschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung eines Lagerfeuers!
Es wird eine maximale Brandzeit von 4,00 Stunden genehmigt. An Sonn- und Feiertagen sind Lagerfeuer zu vermeiden.
Die Erteilung von Genehmigungen ist entsprechend der aktuellen Verwaltungskostensatzung gebührenpflichtig.
Antrag für die Durchführung eines Lagerfeuers finden Sie [hier].
Ab sofort ist es auch möglich das Lagerfeuer Online zu beantragen [hier].
Bitte beachten Sie, der Antrag ist 14 Tage vor Ausführungstag des Lagerfeuers in der Gemeindeverwaltung Thallwitz, Dorfplatz 5 in 04808 Thallwitz einzureichen!!!
Die Gemeinde Thallwitz kann Lagerfeuer aus gegebenen Anlass untersagen - siehe hierzu das Merkblatt Waldbrandgefahrenstufen.